Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Thomas Pfeffer
Antwort 30.09.2018 von Thomas Pfeffer BAYERNPARTEI

(...) --> Das Honorierungssystem muss verbessert werden: Hausbesuche, welche für Landärzte üblich sind, müssen besser honoriert werden. (...)

Maria Klein-Schmeink
Antwort 31.08.2018 von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Langsam drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass das Bundesgesundheitsministerium versucht, den Skandal bewusst klein zu halten. (...) Dies ist an Dreistigkeit kam zu überbieten (siehe Antwort der Bundesregierung: https://schulz-asche.de/wp-content/uploads/2018/08/Antwort_SchriftlFrage_Valsartan_20180808_AW-PSt-Dr.-Gebhart_SF-7-453_MdB-Kordula-Schulz-Asche.pdf ) (...)

Jens Spahn
Antwort 28.06.2018 von Jens Spahn CDU

(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)

Portrait von Susanne Mittag
Antwort 14.06.2018 von Susanne Mittag SPD

(...) Laut BmtG ist es nur Ärzten erlaubt Betäubungsmittel zu verschreiben. Notfallsanitäter dürfen Patienten Opiate verabreichen, aber eben erst nach der Verordnung durch einen Mediziner. Dies kann auch telefonisch geschehen. (...)

Portrait von Christian Dürr
Antwort 15.05.2018 von Christian Dürr FDP

(...) Dennoch sehe ich, dass die Verwendung von Opiaten in der Notfallmedizin in Einzelfällen durchaus notwendig sein kann. Bei starken Schmerzen etwa sollten Notfallsanitäter Opiate an Patienten geben dürfen, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein Arzt oder Notarzt innerhalb einer Zeitspanne von fünf Minuten nach Eintreffen des Notfallsanitäters bei dem Patienten sein kann um die weitere Behandlung zu übernehmen. (...)

Jens Spahn
Antwort 17.05.2018 von Jens Spahn CDU

(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)