Frage von Sascha K. • 06.11.2021

Antwort ausstehend von Heike Gebhard SPD
Die Quote soll sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen die notwendige Versorgung erhalten. Zukünftig wird sie mit einem Personalbemessungssystems festgelegt.
alle Personen haben Anspruch auf die kostenfreie Testung „Bürgertest“. „Bürgertests“ können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.
Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de