Das Patentrecht wird zunehmend europäisch.
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bei Verpackungsangaben mit einer Nennfüllmenge von 500 bis zu 1000 Gramm oder alternativ Milliliter ist es gesetzlich erlaubt, dass bis zu 15 Gramm bzw. Milliliter weniger enthalten sind. Wir von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN würden gerne eine Mindestfüllmenge verpflichtend machen, um systematische Unterfüllung zu unterbinden.
Zumindest in Brandenburg hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klima in den letzten Jahren aus meiner Sicht eher Vieles getan um diese Produktionskapazitäten/Flächen zu reduzieren bzw. mit Auflagen verschiedenster Art zu versehen.
Baden-Württemberg hat mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz vorgemacht, wie man Pflanzenschutzmittelreduktion gemeinsam mit der Landwirtschaft und nicht gegen sie lösen kann.
Anders als in der Frage dargestellt, können die brachliegenden Flächen neben einer Selbstbegrünung auch durch Aussaat begrünt werden.