Antwort 24.01.2023 von Sebastian Hartmann SPD
Der § 41 des Waffengesetzes ist nur bedingt geeignet, um Gefährdern den Erwerb und den Besitz von Waffen effektiv zu verbieten.
Der § 41 des Waffengesetzes ist nur bedingt geeignet, um Gefährdern den Erwerb und den Besitz von Waffen effektiv zu verbieten.
Solche Spekulationen sind nicht seriös.
Daher werde ich zusammen mit meiner AfD-Bundestagsfraktion entschieden gegen Nancy Faesers Vorhaben votieren.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Friedensordnung in Europa und der Welt erschüttert.
Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich noch im Anfangsstadium.