Antwort 13.01.2023 von Volker Redder FDP
Vor einer Evaluation des Waffenrechts kann es keine erneuten Änderungen geben.
Vor einer Evaluation des Waffenrechts kann es keine erneuten Änderungen geben.
Der § 41 des Waffengesetzes ist nur bedingt geeignet, um Gefährdern den Erwerb und den Besitz von Waffen effektiv zu verbieten.
Solche Spekulationen sind nicht seriös.
Daher werde ich zusammen mit meiner AfD-Bundestagsfraktion entschieden gegen Nancy Faesers Vorhaben votieren.