Irene Mihalic
Irene Mihalic
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg B. •

Sehr geehrte Frau Mihalic, warum wird der seit Jahrzehnten bestehende §41 Waffengesetz (Waffenbesitzverbot auch für frei erwerbbare Waffen) nicht gegen Reichsbürger und andere Gefährder genutzt?

Wir haben die rechtlichen Mittel, um Personen, denen die Zuverlässifkeit für den Umgang mit Waffen (auch den frei erwerbbaren) fehlt, den Zugang zu diesen zu verwehren.
Warum werden diese Mittel nicht genutzt und stattdessen weitere überflüssige Regelungen gefordert?

Irene Mihalic
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In Deutschland gibt es über 5 Millionen legale Waffen und diese Zahl nimmt von Jahr zu Jahr zu. Wir sind mit Verbänden und Sicherheitsbehörden im Austausch und wissen, das sich der überwiegende Teil der Waffenbesitzerinnen und –besitzer stets gesetztreu und sozial verhält. Gleichzeitig muss die reale Gefahr anerkannt werden, die von denen ausgeht, die dies nicht tun. Denn es ist festzuhalten, dass jedes Jahr Menschen durch legale Waffen sterben und jeder dieser Toten ist einer zu viel.

Gerade erst wurden bei der ‚Reichsbürger‘-Razzia fast 200 Waffen im legalen Besitz von Verfassungsfeinden festgestellt. Die rechtsextreme Szene hat anscheinend immer wieder gute Zugänge zu legalen Waffen. Dieses Problem gilt es anzugehen.

Die konsequente Entwaffnung von Extremisten und Terroristen ist dabei unser Ziel. Daher freut uns, dass wir dies auch als Konsens im Koalitionsvertrag (S. 108) verankern konnten. Verfassungsfeinde dürfen keine Möglichkeit erhalten an Schießständen oder beim Sportschießen an der Waffe zu üben oder Schusswaffen zu besitzen. Dieses Ziel wird von den Jagdverbänden, Sportschützen und dem Gewerbe uneingeschränkt geteilt.

Sehr geehrter Herr B., selbstverständlich nutzen wir bereits heute alle Mittel, die uns derzeit rechtlich zur Verfügung stehen um gegen potentielle Gefährder jedweder Art vorzugehen. Dort wo Lücken sind oder Regelungen nicht (mehr) ausreichen, müssen die Ursachen ermittelt und die Regelungen ggf. angepasst werden. Hierfür haben wir als Koalition eine Überarbeitung des Waffenrechts vereinbart.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irene Mihalic

 

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