Antwort 06.02.2024 von Hakan Demir SPD
Zunächst: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, dann reduziert sich die Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre.
Zunächst: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, dann reduziert sich die Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre.
Bei den von Ihnen genannten Optionsscheinen handelt es sich um strukturierte Wertpapiere, die generell als sehr riskante Anlagen gelten und nur für erfahrene oder professionelle Anleger geeignet sind
Eine grundsätzliche Aufarbeitung, wie Politik in zukünftigen Pandemiesituationen bestmöglich reagieren kann, halte ich für sinnvoll.
Die Pandemie war für uns alle eine Ausnahmesituation.