Frage von Roland S. • 10.09.2023

Antwort von Anne Franke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 11.09.2023
Ein Verbot ist eine zweischneidige Sache. Zuerst ist die Verfassungswidrigkeit eindeutig nachzuweisen - ohne den Einsatz von V-Männern.
Ein Verbot ist eine zweischneidige Sache. Zuerst ist die Verfassungswidrigkeit eindeutig nachzuweisen - ohne den Einsatz von V-Männern.
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Meiner Ansicht nach ist ein Verbotsverfahren der AfD notwendig.
Fakt ist: Man kann sich aus guten Gründen für oder gegen ein Verfahren entscheiden. Klar ist allerdings auch, dass kein Verfahren den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus ersetzen kann