Antwort 19.11.2020 von Frank Steffel CDU
(...) Der Erlass von Rechtsverordnungen, der mit diesem Gesetz gestattet wird, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden (...)
(...) Der Erlass von Rechtsverordnungen, der mit diesem Gesetz gestattet wird, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden (...)
(...) den von Ihnen genannten Gesetzentwurf habe ich in namentlicher Abstimmung abgelehnt. (...)
(...) Statt einer unbestimmten Generalklausel sieht der neue § 28a IfSG nun eine Auflistung von 17 konkreten Maßnahmen vor (...)
(...) Dennoch bin ich der Überzeugung, dass die getroffenen Entscheidungen die richtigen sind und auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen. (...)
(...) Im Übrigen ist es auch nichts Neues, dass Grundrechte mitunter eingeschränkt werden können (...)