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Im Zweifel muss die Angelegenheit gerichtlich zwischen der Stadt Moers und der Deutschen Bahn AG geklärt werden.
Die Bundesregierung hat hier keinen Einfluss.
Ob dies im konkreten Fall zutrifft und wie hoch der Schadenersatz dann wäre, das muss für den konkreten Fall der Cölve-Brücke geprüft und im Zweifel gerichtlich zwischen der Stadt Moers und der Deutschen Bahn AG geklärt werden. Die Bundesregierung hat hier keinen Einfluss.
Leider ist es nicht ohne Weiteres zu klären, ob und in welcher Höhe die Deutsche Bahn AG Schadenersatzforderungen infolge der Streckensperrung wegen der Cölve-Brücke an die Stadt Moers richten kann.
In der letzten Legislaturperiode hat der Bundestag die Regionalisierungsmittel bis 2031 um rund 5,25 Milliarden Euro erhöht. Damit hat der Bund für die Länder die Voraussetzungen für zusätzliche Bestellungen, Taktverdichtungen und eine höhere Qualität insbesondere im Bahnverkehr geschaffen.
Dichte Bebauung d. h. mehr Wohnraum auf weniger Platz ist unter ökologischen Gesichtspunkten in mehrfacher Hinsicht erstrebenswert und sinnvoll.