Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
100.000 € für mehr Demokratie
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Die Immunabwehr besonders vulnerabler Gruppen durch Impfungen zu erhöhen, war und ist immer wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzepts in der Coronapandemie.
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
hier finden Sie Informationen zu Ihrer Frage: https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk2021-1/dr__med__janosch_dahmen-11159