Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Abs. 3 GG dar.
BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Abs. 3 GG dar.
Meine Fraktion kennt das Problem sehr gut und bemüht sich seit längerem um eine gesetzliche Änderung. Wir setzen uns generell für eine Abschaffung der unterschiedlichen Verlustverrechnungstöpfe bei den Kapitaleinkünften ein.
Wir haben zahlreiche Anträge diesbezüglich vorgelegt.
Das Europäische Parlament hatte sich am 16.01.2024 schließlich für das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen ausgesprochen und sowohl die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) als auch die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) verabschiedet.