Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.
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Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, im Einbürgerungsverfahren sind und bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Einbürgerungsbehörde mit Blick auf das noch laufende Gesetzgebungsvorhaben eine Fristverlängerung zu beantragen bis das neue Gesetz in Kraft tritt.
Die Zulassung der Mehrstaatigkeit soll sowohl bei Einbürgerungen als auch für deutsche Staatsangehörige gelten, die eine 2. Staatsangehörigkeit annehmen möchten
mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Bundesinnenministerin Faeser hat sich bereits mit konkreten Punkten zu der Staatsangehörigkeitsreform geäußert. Die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft wird in diesem Zusammenhang diskutiert.