Frage von Alexander S. • 21.01.2022

Antwort ausstehend von Stephan Weil SPD
Der Beschwerdeführer muss den innerstaatliche Rechtsweg bis zur höchstmöglichen Instanz durchlaufen.
Der Stand der Menschen- und Arbeitsrechte in Katar kann zweifellos als nicht hinreichend zufriedenstellend bezeichnet werden. Dennoch halte ich weder einen sportlichen noch einen diplomatischer Boykott der Fußball-WM in Katar für zielführend im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der genannten Rechte.
Nigeria und Deutschland unterhalten in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zahlreiche Beziehungen. Zugleich ist die Lage der Menschenrechte in einigen Teilen Nigerias besorgniserregend.
Im Sinne der Religionsfreiheit halte ich es für richtig, dass wir Beschneidung von Jungen bei uns rechtlich ermöglichen.