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Wir Grüne haben stets betont, dass wir mit der Abschaffung des Transsexuellengesetzes und der Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes selbstverständlich auch den Anspruch auf Leistungen der Krankenkassen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen gesetzlich besser regeln müssen.
Der Beschwerdeführer muss den innerstaatliche Rechtsweg bis zur höchstmöglichen Instanz durchlaufen.
Der Stand der Menschen- und Arbeitsrechte in Katar kann zweifellos als nicht hinreichend zufriedenstellend bezeichnet werden. Dennoch halte ich weder einen sportlichen noch einen diplomatischer Boykott der Fußball-WM in Katar für zielführend im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der genannten Rechte.