Antwort 07.08.2026 von Georg Kippels CDU
Sämtliche bestehenden datenschutzrechtlichen Schutzmechanismen bleiben hierbei uneingeschränkt erhalten, die Vorgaben der DSGVO gelten damit weiterhin in vollem Umfang.
Sämtliche bestehenden datenschutzrechtlichen Schutzmechanismen bleiben hierbei uneingeschränkt erhalten, die Vorgaben der DSGVO gelten damit weiterhin in vollem Umfang.
Sehr geehrter Herr R.,
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und vor der Verbreitung entsprechender Missbrauchsdarstellungen im Internet ist eine zentrale staatliche Aufgabe.
Kinderschutz muss gestärkt werden, aber auf sinnvolle Art und Weise - nicht durch eine pauschale Chatkontrolle privater Kommunikation.
Es ist indiskutabel, was dort im Europaparlament verabschiedet und auch bei uns diskutiert wird