
Ehe- und Lebenspartner:innen können auch mit eingebürgert werden, wenn sie noch keine acht (nach derzeitiger Regelung) bzw. fünf (nach neuer Regelung) Jahre in Deutschland leben.
Ehe- und Lebenspartner:innen können auch mit eingebürgert werden, wenn sie noch keine acht (nach derzeitiger Regelung) bzw. fünf (nach neuer Regelung) Jahre in Deutschland leben.
Wir stehen hinter unserem Vorhaben und sind derzeit mitten in den Beratungen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.
Möglicherweise macht es Sinn den Antrag zurückziehen (mitunter geht dann die bereits verrichtete Gebühr verloren) oder zu pausieren.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden die Voraufenthaltszeiten auf fünf Jahre (bei "besonderen Integrationsleistungen" auf bis zu drei Jahre) gesenkt. Die weiteren Voraussetzungen wie ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, Sicherung des Lebensunterhalts und Deutschkenntnisse bleiben weiterhin bestehen.