Frage von Dieter B. • 18.02.2022

Antwort von Heike Baehrens SPD • 23.02.2022
Die Immunabwehr besonders vulnerabler Gruppen durch Impfungen zu erhöhen, war und ist immer wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzepts in der Coronapandemie.
Die Immunabwehr besonders vulnerabler Gruppen durch Impfungen zu erhöhen, war und ist immer wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzepts in der Coronapandemie.
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
hier finden Sie Informationen zu Ihrer Frage: https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk2021-1/dr__med__janosch_dahmen-11159
Leider hat sich im Fall von Coronavac gezeigt, dass die "neutralisierende Wirkung gegen die Omikron-Variante war gleich 0."