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Hier darf kein Unterschied gemacht werden nach dem Motto der bürgerlichen Familienordnung, dass die Kinder in sog. „Herkunftsfamilien“ anders behandelt werden sollten.
Qualitätsstandards sollen außerdem überall mit der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich erstellt und gemeinsam mit Verbänden, Trägern und der Wissenschaft weiterentwickelt werden.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich mit dem beschriebenen Fall an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden.
grundsätzlich nicht vereinbar, Eltern behinderter Pflegekinder höhere Hürden aufzuerlegen als Eltern nichtbehinderter Pflegekinder, wenngleich das Wunsch- und Wahlrecht nach aktueller Rechtslage bei "unverhältnismäßigen Mehrkosten" eingeschränkt werden kann.