Die von Ihnen angesprochene Neuauszählung kann nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein Wahlfehler vorliegt, also Stimmen einer Partei – hier des BSW – fälschlicherweise nicht gezählt wurden. Der Wahlprüfungsausschuss ist um rasche und transparente Aufklärung bemüht und hat die Wahlleitungen und Wahlbehörden um Stellungnahmen zu den Vorwürfen des BSW gebeten. Die Einschätzung der Wahlleitungen wurde auch an das BSW mit der Bitte um Erwiderung weitergeleitet.
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Antwort 17.11.2025 von Matthias Miersch SPD
Antwort 13.10.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Den wiederholt durch die Partei BSW geäußerten Vorwurf, der Wahlprüfausschuss würde zu langsam arbeiten und Dinge verschleppen, weisen wir entschieden zurück. Der Wahlprüfausschuss hat diese Legislatur bereits einige Einsprüche bearbeitet und die Empfehlungen dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet.
Antwort ausstehend von Bernd Schuhmann AfD
Antwort 13.10.2025 von Anja Weisgerber CSU
Die Fragen rund um die Bundestagswahl und mögliche Neuauszählungen liegen derzeit beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages
Antwort 05.11.2025 von Agnes Maria Conrad Die Linke
Die Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleitungen sowie die Erwiderung des BSW werden noch ausgewertet.
Antwort ausstehend von Philipp Amthor CDU