Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Gregor Gysi
Antwort 29.09.2022 von Gregor Gysi Die Linke

Sie haben absolut Recht und es gibt noch mehr Gruppen, die auch im dritten Entlastungspaket nicht berücksichtigt sind.

Portrait von Hans Urban
Antwort 10.10.2022 von Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Doch nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 22.10.2022 von Martin Bachhuber CSU

Damit erhalten Personen, die ausschließlich Vorruhestandsgeld beziehen – anders als Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit – keine Energiepreispauschale.

Portrait von Christian Lindner
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Portrait von Hubertus Heil
Antwort 13.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Die Energiepreispauschale und die Einmalzahlung für erwachsene Leistungsberechtigte in den Existenzsicherungssystemen richteten sich grundsätzlich an verschiedene Personenkreise.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 18.09.2022 von Thorsten Frei CDU

was die Energiepauschale mit Auszahlung im September angeht, so ist klar, dass Ihr Minijob Sie für die Inanspruchnahme qualifiziert.