Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Gregor Gysi
Antwort von Gregor Gysi
Die Linke
• 29.09.2022

Sie haben absolut Recht und es gibt noch mehr Gruppen, die auch im dritten Entlastungspaket nicht berücksichtigt sind.

Portrait von Hans Urban
Antwort von Hans Urban
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 10.10.2022

Doch nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von Martin Bachhuber
CSU
• 22.10.2022

Damit erhalten Personen, die ausschließlich Vorruhestandsgeld beziehen – anders als Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit – keine Energiepreispauschale.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 13.07.2023

Die Energiepreispauschale und die Einmalzahlung für erwachsene Leistungsberechtigte in den Existenzsicherungssystemen richteten sich grundsätzlich an verschiedene Personenkreise.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 18.09.2022

was die Energiepauschale mit Auszahlung im September angeht, so ist klar, dass Ihr Minijob Sie für die Inanspruchnahme qualifiziert.

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