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Frage von Marion Annette K. •

Warum erhalte ich trotz steuerpflichtigem Vorruhestandsentgelt keine Energiepauschale?

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
zunächst freue ich mich auf ein totales Highlight der Gesprächsrunde am kommenden Sonntag.
Mein Anliegen geht nun an meine finanzielle Substanz. Ich bin seit 18 Monaten im steuerpflichtigen Vorruhestand. Auf Nachfrage zur ausgebliebenen Energiepauschale erhielt ich die Auskunft von der Gehaltsstelle, dass die Spezies Vorruheständler nicht explizit im zugrundeliegenden Gesetz aufgeführt sind, wäre eine Gesetzeslücke !!! Auch nach einer gesetzlichen Nachbesserung für Rentner und Pensionäre falle ich ich mit meinen Status dann wieder durch den Rost.
Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Dr. Gysi, sehr herzlich, diesen Sachverhalt mit den gesetzbeschließenden Gremien zu besprechen und eine für mich eine (und alle steuerpflichtigen Vorruhestandsbezieher) rasche und "zahlende" Lösung zu finden.
Vielen herzlichen Dank.

Marion Annette K.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. September. Sie haben absolut Recht und es gibt noch mehr Gruppen, die auch im dritten Entlastungspaket nicht berücksichtigt sind. Meine Fraktion wird darauf drängen, dass alle Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen unterstützt werden. Die mit hohen Einkommen brauchen eine solche Unterstützung nicht.

Mit herzlichen Grüßen

Gregor Gysi

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