Frage von Ines K. • 31.07.2023

Antwort von Josip Juratovic SPD • 29.08.2023
Wenn Sie ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber hatten, steht Ihnen selbstverständlich Ihr Lohn zu
Wenn Sie ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber hatten, steht Ihnen selbstverständlich Ihr Lohn zu
Das neue Gesetz stärkt hier die Rechte von Migrant:innen, ohne wie von Ihnen vermutet Lohndumping zu erleichtern
Die Kommission hat dem BMAS ihre Vorschläge im Juli 2023 übergeben.
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass sich alle Menschen in Deutschland unabhängig von Nationalität und Aufenthaltstitel an Fernuniversitäten weiterbilden können sollten.
Die Einwanderung von IT-Fachkräften muss in Zeiten der Digitalisierung und des Durchbruchs bei der Nutzung von KI so unbürokratisch wie möglich erfolgen.