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Frage von Domenik B. •

Warum gibt es kein Verpflichtendes Arbeitsjahr

Warum gibt es kein Soziales Verpflichtendes Arbeitsjahr für alle Berufsgruppen für Langzeitarbeitslose und junge Menschen die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben auf Grund keines Schulabschlusses oder anderen Schwierigkeiten. Die Firmen müssten dazu Verpflichtendet werden . So besteht doch die Chance, wenn man sich gut anstellt fest übernommen zu werden. Ebenfalls sollten Firmen und diese Menschen einen Anrechnungsfreien Ausgleich bekommen. Wer sich weigert und gesund ist sollte dann auch Sanktioniert werden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Leistungsberechtigte, die keine reguläre Arbeit finden, sollen bereits nach geltender Rechtslage an Maßnahmen der Aktivierung und Eingliederung teilnehmen, um ihre individuelle Chance auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Grundsätzlich gilt, dass wer Sozialleistungen beantragt und erhält, auch dazu verpflichtet ist, zumutbar mitzuwirken, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern. Andernfalls können Leistungen in den vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Grenzen gemindert werden. 

Bei der Eingliederung kommen auch Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung in Betracht, um eine Heranführung an den Arbeitsmarkt zu erreichen. Dabei kommen z. B. die Tätigkeiten, die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (AGH) verrichtet werden, auch der Allgemeinheit zugute, da sie u. a. zusätzlich und wettbewerbsneutral sein müssen. AGH begründen kein Beschäftigungsverhältnis. Die Teilnehmenden erhalten daher auch kein Gehalt, sondern zuzüglich zum Bürgergeld eine vom Jobcenter finanzierte angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen z.B. für Fahrkosten oder Verpflegung. AGH eignen sich für besonders arbeitsmarktferne Personen, um sich wieder an eine Tagesstruktur zu gewöhnen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und somit Integrationsfortschritte zu erzielen.

In Zeiten des Fachkräftemangels, den Sie auch ansprechen, sind wir besonders darauf angewiesen, alle inländischen Potenziale auszuschöpfen. Deshalb hat die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode die gezielte Aus- und Weiterbildung Arbeitsloser noch weiter gestärkt – denn mehr als die Hälfte aller Arbeitslosen hat keinen Berufsabschluss, ein Drittel ist langzeitarbeitslos und häufig nicht unmittelbar in Beschäftigung integrierbar. Das Bürgergeld-Gesetz schafft hierfür zusätzliche finanzielle Anreize für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung. Zudem führt es die Möglichkeit ein, bei Bedarf Umschulungen auch in unverkürzter Form durchzuführen.

Die geplante Ausbildungsgarantie soll darüber hinaus jedem jungen Menschen ohne Berufsabschluss der Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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