Es wäre ehrlicherweise nicht sinnig und einfach unlogisch, jemandem steuerliche Vorzüge für das Weiterarbeiten dann zu gewährleisten, wenn diese Person vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht
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Ich möchte Sie vergewissern, dass vor allem die Generationengerechtigkeit mit uns eine starke Stimme im Parlament hat.
Der Gesetzentwurf zur Aktivrente sieht vor, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können. Beamtinnen und Beamte sind davon nicht betroffen (es sei denn, sie entscheiden sich nach ihrem 67. Lebensjahr dafür, im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen).
Die geburtenstarken Jahrgänge treten in den kommenden Jahren sukzessive in den Ruhestand ein, während weniger junge Menschen nachrücken. Dies führt in vielen Branchen zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Aktivrente könnte helfen, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten.
Mit der Aktivrente wollen wir einen positiven Anreiz für Menschen setzen, die bisher nicht länger arbeiten