Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Sobald Sie die Regelaltersgrenze überschreiten, werden Sie von den Vorzügen der Aktivrente profitieren können. Wenn Sie also mit 64 Jahren in Rente gingen, müssten sie noch etwas mehr als 2 Jahre warten bzw. würden normal besteuert.
Dass die Aktivrente nicht auch für Beamte gelten soll, die über die Regelaltersgrenze im Beamtenverhältnis weiterarbeiten, hat vor allem systemische Gründe. Beamte sind nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und haben keine voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die Grundvoraussetzung der Aktivrente ist. Beamte erhalten eine Pension, die vollständig vom Staat finanziert wird.
Auch wenn die genauen Details in den kommenden Wochen im Gesetzgebungsverfahren zu klären sind, ist schon jetzt klar, dass die Vorteile der Aktivrente erst mit dem Überschreiten der Regelaltersgrenze greifen werden. Diese liegt aktuell bereits über 66 Jahren, zukünftig dann bei 67 Jahren.
Vorrausetzung für den Erhalt soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sein. Wenn Beamte i.R. solche ausüben (und die Genehmigung des Dienstherrn vorliegt) sollten diese Personen von der Begünstigung profitieren. Wenn Sie in ihrer Beamtentätigkeit weiterarbeiten würden, dann nicht.
Die Beantwortung dieser sehr komplexen Frage sprengt den Rahmen einer einfachen Antwort auf Abgeordnetenwatch. Deshalb möchte ich Sie gerne auf die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Kirchhof im Auftrag der CDU verweisen