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Frage von Josef S. •

Aktivrente - Alsl Rentner, der ein paar Stunden selbständig arbeitet, möchte ich wissen, warum die Aktivrente nur für Arbeitnehmer gilt.

Sehr geehrte Frau Pawlik,
Alsl Rentner, der ein paar Stunden selbständig arbeitet, möchte ich wissen, warum die Aktivrente nur für Arbeitnehmer gilt. Das entspricht nicht der Gleichheit bei. der Einkommenssteuer. Warum benachteiligen Sie die Selbstständigen?

Mit freundlichen Grüßen. Josef S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die seit dem 1. Januar 2026 geltende Aktivrente sieht vor, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen dürfen. Sie unterliegt dabei regulär der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht sowie der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Um diese Entlastung so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, wird die Steuerbefreiung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Somit muss sie nicht erst über die Jahressteuererklärung zurückgeholt werden.

Ich kann den Wunsch von Selbständigen und Freiberuflern nach gleichwertigen steuerlichen Begünstigungen gut nachvollziehen und verstehen. Viele Selbstständige und Freiberufler arbeiten heute schon über das Rentenalter hinaus freiwillig weiter. Die Aktivrente soll jedoch Beschäftigten, die dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur Verfügung stehen, einen Anreiz bieten, dies wieder zu tun. Gleichzeitig sollen damit die Sozialkassen gestärkt werden. Dies ist für uns ein sehr wichtiges Anliegen, das nur durch die Einbindung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten gewährleistet werden kann. Selbstständige und Freiberufler können die Aktivrente selbstverständlich ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern sie nach Überschreiten der Regelaltersgrenze eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen.

Letztlich haben wir uns aus einem wesentlichen Punkt gegen die Einbeziehung von Selbstständigen und Freiberuflern bei der Aktivrente entschieden: die Zielgenauigkeit und unbürokratische Umsetzbarkeit des Modells.

Die Aktivrente kann nur dann einfach und effizient umgesetzt werden, wenn der Freibetrag über den Lohnsteuerabzug einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung berücksichtigt wird. Eine Ausweitung auf Selbstständige und Freiberufler würde hingegen komplexe Abgrenzungen zwischen unterschiedlichen Einkunftsarten, Zeitpunkten und Mischformen erfordern. Das würde die Umsetzung erheblich erschweren und sowohl für die Betroffenen als auch für die Verwaltung zusätzlichen bürokratischen Aufwand schaffen, was dem eigentlichen Ziel eines unbürokratischen Vorhabens entgegensteht.

Abschließend kann ich Ihnen jedoch versichern, dass eine Ausweitung der Aktivrente auf Selbstständige und Freiberufler trotz des derzeit geltenden Beschlusses für die Zukunft noch nicht endgültig vom Tisch ist. Im entsprechenden Gesetzesentwurf haben wir eine Überprüfung der Wirksamkeit der Aktivrente nach zwei Jahren verankert. Dabei soll unter anderem dann auch geprüft werden, ob durch die Einbeziehung weiterer Gruppen zusätzliche Wachstumsimpulse gesetzt werden können.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, dann wenden Sie sich gerne jederzeit erneut an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Pawlik

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