In der öffentlichen Anhörung zu den beiden Gesetzesentwürfen im Februar dieses Jahres waren sich die Sachverständigen einig, dass die Aufnahme der Stromerzeugung durch Balkonkraftwerke in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen sowohl im Wohnungseigentumsrecht als auch im Mietrecht die Stromerzeugung zu begrüßen ist.
Dieser Gesetzentwurf steht heute im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung.
Der Gesetzentwurf steht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und des Plenums.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Einbau von sogenannten „Balkonkraftwerken“ regelt, wird heute im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Durch unseren Gesetzentwurf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006905.pdf) sollen Mieter und Wohnungseigentümer einen eigenen Anspruch auf Installation eines Balkonkraftwerkes bekommen.