Frage von Detlef M. • 20.02.2023

Antwort von Hubertus Heil SPD • 13.06.2023
Auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) finden Sie ausführliche Informationen zu den Hilfen
Auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) finden Sie ausführliche Informationen zu den Hilfen
Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Der Heizkostenzuschuss II wird von den einzelnen Bundesländern organisiert. Sie müssen dabei nichts tun. Das Geld wird automatisch an alle ausgezahlt, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben.
Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet.