
Eine solche praktische Verwaltungsfrage müssten Sie direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt klären
Eine solche praktische Verwaltungsfrage müssten Sie direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt klären
Für den Fall, dass Ihr Jahresbruttoeinkommen UNTER dem Grundfreitrag liegt, werden KEINE Steuern auf Ihre Energiepreispauschale erhoben, obwohl es grundsätzlich zutreffend ist, dass es sich bei der Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentnern um eine steuerpflichtige Einkunft handelt.
Diese Beispiele zeigen, dass wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Familien gestärkt, wertgeschätzt und besonders in Krisenzeiten unterstützt werden.
Der Staat kann nicht für alle Konstellationen eine Gerechtigkeit im Einzelfall herstellen, sondern muss typisieren.
Die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen enorm. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr drei umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt und einen Abwehrschirm von 200 Milliarden aufgespannt.
Daher liegt eine mögliche Auszahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke nicht in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.