
Die Rentenbesteuerung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Die Rentenbesteuerung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Wir Freien Demokraten setzten uns auch weiterhin für die vollständige Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase ein, wenn bereits in der Einzahlungsphase Beiträge entrichtet wurden.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die aktuelle Rentenbesteuerung verfassungskonform ist und keine „Doppelbesteuerung“ vorliegt.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP ausdrücklich erklärt, dass sie eine doppelte Rentenbesteuerung auch in Zukunft vermeiden werden.
Uns liegt kein konkreter Vorschlag des Bundeskanzlers vor. Wir setzen uns für eine dauerhaft nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ein.