Frage von Svenja R. • 10.11.2021

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Für dessen Erarbeitung, Änderung und Bewertung ist in unserem Staat die Bundesebene zuständig.
Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 wurden nur eingeführt, weil eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems nicht ausgeschlossen werden konnte.
Die notwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel jedoch außer Kraft zu setzen und sich über die fachlich zuständigen Institutionen gesetzgeberisch hinwegzusetzen, wäre falsch.
Eine Änderung der Rechtslage für den Einsatz von Corona-Impfstoffen und eine generelle Aussetzung der Präsenzpflicht an den Schule halte ich nicht für geboten.