Sobald das von Bundesminister Dr. Buschmann (FDP) geführte Ministerium in der Sache antwortet, sollten Sie diese Antwort vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhalten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die den Einbau von Gemeinschaftswaschmaschinen in Wohnanlagen vorschreiben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Dazu gehört auch, dass Mieter*innen bei Streitigkeiten über Nebenkosten oder Wohnflächen genaue rechtliche Grundlagen haben, auf die sie sich berufen können.
Aus meiner Sicht ist der Föderalismus im Bezug auf den Wohnungsbau Fluch und Segen zugleich.
Im Grunde bin ich ein Verfechter von Genauigkeit und individuellen Lösungen. Umgekehrt sollte es aber auch keine unnötige Bürokratie geben. Vor diesem Hintergrund erachte ich die Praxis als sachgerecht, wonach eine Abweichung von 10% im Mietverhältnis auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zulässig ist.