
Antwort ausstehend von Sascha Kodytek SPD

Vermerk auf Antwort auf erstmalige Anfrage.

Bürgerbeteilung für die Aufgabenstellung, dann Bürgerentscheid, Ausschreibung und Ausführung durch inhabergeführte Betriebe
Sobald das von Bundesminister Dr. Buschmann (FDP) geführte Ministerium in der Sache antwortet, sollten Sie diese Antwort vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhalten.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die den Einbau von Gemeinschaftswaschmaschinen in Wohnanlagen vorschreiben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.