Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Das GModG bedeutet mehr Flexibilität aber auch mehr Risiko. Wir konnten in einigen Bereichen nachsteuern und halten klar an unserer Klimazielen fest.
Um möglichst schnell für Klarheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit zu sorgen, hat die Bundesregierung nun das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt.
Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen, denn gerade im Bestand müssen Lösungen technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar bleiben. Auch deshalb haben wir das alte Gesetz reformiert. Aus meiner Sicht ist richtig, dass der Staat den Bürgern nicht pauschal vorschreibt, welche Heizung sie einzubauen haben.
Für das Mietrecht und das Zwangsversteigerungsgesetz ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich hierauf keinen direkten Einfluss und kann Ihnen daher weder zu Reformplänen noch zu den von Ihnen angesprochenen Abwägungsfragen verbindlich Auskunft geben. Mit Ihrer Anfrage können Sie sich direkt an das Bundesjustizministerium oder auch an meine Kollegin Sonja Eichwede, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig u. a. für Recht, wenden.