Wozu braucht es das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Sehr geehrter Herr Stüwe,
mit dem Gebäudeenergiegesetz gibt es eine einfache Regelung, die den Neueinbau fossiler Heizungen begrenzt und damit CO2-Emissionen eindämmt. Diese Begrenzung soll nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen – obwohl die Emissionen derzeit zu hoch sind. Verfehlt Dtl. die Emissionsgrenzen, wird es einen Ausgleich an die EU zahlen müssen.
Mutmaßlich amortisiert sich eine Wärmepumpe zwar durch niedrigere Verbrauchskosten; ein verlässlicher Vergleich der Verbrauchskosten ist lt. Gesetzentwurf jedoch kaum möglich. Zudem zahlen Vermieter die Anschaffungskosten, Mieter dagegen die Verbrauchskosten. Selbst eine Beteiligung der Vermieter an Mehrkosten für CO2-Emissionen kann nicht sicherstellen, dass Vermietern eine fossile Heizung nicht günstiger scheint.
„Freiheit im Heizungskeller“ verursacht also CO2-Emissionen und reißt damit eine empfindliche Lücke in künftige Bundeshaushalte. Welcher Nutzen steht diesen enormen Risiken und drohenden Kosten gegenüber?

