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Unsere Haltung als Unionsfraktion ist in dieser Frage ganz klar: Wir fordern, dass die Bundesregierung die vorgeschlagene Absenkung der Einkommensgrenze bei Paaren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 150 000 Euro nicht umsetzt.
Aus diesen Gründen habe ich gegen das Haushaltsfinanzierungsgesetz, das die Kürzung des Anspruches auf Elterngeld beinhaltet, gestimmt.
Die Zuständigkeit der Ausführung des Elterngelds obliegt den Bundesländern. Unsere föderalistische Struktur hat historische Wurzeln und neben Vorteilen auch Nachteile, die es bestmöglich zu bewältigen gilt.
Es besteht kein Zusammenhang zwischen Ehegattensplitting und Elternschaft.
Zunächst ist es ja noch nicht beschlossen, dass die Bezugsgrenze bei dem Elterngeld gesenkt wird. Eine genau Regelung, bzw. ab wann diese gelten wird, kann ich Ihnen somit noch nicht mitteilen. Den Bundeshaushalt beschließen wir erst in der letzten Novemberwoche.