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Die Zuständigkeit der Ausführung des Elterngelds obliegt den Bundesländern. Unsere föderalistische Struktur hat historische Wurzeln und neben Vorteilen auch Nachteile, die es bestmöglich zu bewältigen gilt.

Es besteht kein Zusammenhang zwischen Ehegattensplitting und Elternschaft.

Zunächst ist es ja noch nicht beschlossen, dass die Bezugsgrenze bei dem Elterngeld gesenkt wird. Eine genau Regelung, bzw. ab wann diese gelten wird, kann ich Ihnen somit noch nicht mitteilen. Den Bundeshaushalt beschließen wir erst in der letzten Novemberwoche.

Am Ende intensiver Verhandlungen hat die Ampel-Koalition einen Kompromiss für die angesprochenen Veränderungen beim Elterngeld-Bezug gefunden.

Im Kontext der bekannt gewordenen Vorschläge wird es für uns in den nächsten Monaten ein besonderes Anliegen sein, den Fokus auf die Umsetzung der gleichstellungspolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag zu legen.