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Hakan Demir
Antwort 24.07.2024 von Hakan Demir SPD

Wo noch großer Handlungsbedarf ist, ist die Umsetzungsebene. In Berlin werden beispielsweise seit diesem Jahr alle Antragsverfahren vollständig digital gestellt und bearbeitet.

Hakan Demir
Antwort 11.07.2024 von Hakan Demir SPD

Mir ist keine Klage bekannt und ich bin mir sicher, dass im Zusammenhang mit der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch für den - nicht realistischen - Fall, dass die Mehrstaatigkeit verfassungsrechtlich angegriffen würde, würden Sie auf keinen Fall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie in der Zwischenzeit eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.

Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

In Bezug auf die Bearbeitung der Fälle obliegt das Vorgehen den jeweils zuständigen Behörden. Meiner Erfahrung nach werden aber Anträge, die beispielsweise zurückgestellt wurden, da die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit gewünscht ist, nach der Zurückstellung schnell bearbeitet.

Portrait von Stephan Brandner
Antwort 27.06.2024 von Stephan Brandner AfD

Wer einen legalen Aufenthaltstitel hat, sich an Recht und Gesetz hält und sich nichts zu schulden kommen lässt, wird natürlich nicht abgeschoben.

Hakan Demir
Antwort 18.06.2024 von Hakan Demir SPD

Menschen, die nach Aufnahme durch ein Landesaufnahmeprogramm in Deutschland heimisch geworden sind und sich für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden, brauchen also nicht mehr vorab eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Hakan Demir
Antwort 13.06.2024 von Hakan Demir SPD

Beides stimmt. Sie können bereits jetzt schon eine zweite Staatsangehörigkeit beantragen. Sie dürfen Sie aber nicht vor dem 27. Juni annehmen.