Wer einen legalen Aufenthaltstitel hat, sich an Recht und Gesetz hält und sich nichts zu schulden kommen lässt, wird natürlich nicht abgeschoben.
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Menschen, die nach Aufnahme durch ein Landesaufnahmeprogramm in Deutschland heimisch geworden sind und sich für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden, brauchen also nicht mehr vorab eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Beides stimmt. Sie können bereits jetzt schon eine zweite Staatsangehörigkeit beantragen. Sie dürfen Sie aber nicht vor dem 27. Juni annehmen.

Es ist daher leider korrekt, dass Sie sich derzeit aufgrund der fehlenden Arbeitszeitvoraussetzungen noch nicht für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft qualifizieren.

Ich habe noch keine Deutsche Staatsbürgerschaft, deshalb bin ich mit Ihnen total einverstanden.

In Kraft tritt die Staatsangehörigkeitsreform ja erst am 27. Juni. Bis dahin erstellt das Bundesinnenministerium Anwendungshinweise, die zeitnah veröffentlicht werden und an die Einwanderungsbehörden gehen.