Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Anas N. • 04.07.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 09.07.2024 In Bezug auf die Bearbeitung der Fälle obliegt das Vorgehen den jeweils zuständigen Behörden. Meiner Erfahrung nach werden aber Anträge, die beispielsweise zurückgestellt wurden, da die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit gewünscht ist, nach der Zurückstellung schnell bearbeitet.
Frage von Ali M. • 27.06.2024
Antwort von Stephan Brandner AfD • 27.06.2024 Wer einen legalen Aufenthaltstitel hat, sich an Recht und Gesetz hält und sich nichts zu schulden kommen lässt, wird natürlich nicht abgeschoben.
Frage von Hasan J. • 18.06.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 18.06.2024 Menschen, die nach Aufnahme durch ein Landesaufnahmeprogramm in Deutschland heimisch geworden sind und sich für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden, brauchen also nicht mehr vorab eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Frage von Gülay A. • 13.06.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.06.2024 Beides stimmt. Sie können bereits jetzt schon eine zweite Staatsangehörigkeit beantragen. Sie dürfen Sie aber nicht vor dem 27. Juni annehmen.
Frage von Mesut Y. • 12.06.2024
Antwort von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 07.07.2024 Es ist daher leider korrekt, dass Sie sich derzeit aufgrund der fehlenden Arbeitszeitvoraussetzungen noch nicht für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft qualifizieren.
Frage von anja s. • 05.06.2024
Antwort von Karin De Rigo MERA25 • 06.06.2024 Ich habe noch keine Deutsche Staatsbürgerschaft, deshalb bin ich mit Ihnen total einverstanden.