Antwort 14.05.2025 von Matthias Kollatz SPD
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.
Kontrollbefugnis der Datenschutzbeauftragten gilt auch ggü. Staatsanwaltschaften
Stärkung der Datenschutzkonferenz und zentrale Koordinierung sind wünschenswert,
die Initiativen der Bundesebene bleiben abzuwarten
Das ist eine Frage, die bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags innerhalb der Koalition zu klären ist
Ja