Frage von Felix H. • 17.04.2025

Antwort ausstehend von Arne Platzbecker SPD
Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht, das auch im digitalen Raum uneingeschränkt und im Interesse der Bürger*innen gelten muss.
ich gehe grundsätzlich immer davon aus, dass die Bundesregierung Gesetze entwickelt, die dem eigentlichen Ziel dienen und dauerhaft Bestand haben. Dass ich an dieser Stelle nicht über mögliche Details spekuliere, versteht sich von selbst.
Besonders kartellrechtlich gibt es Bedenken, da andere App Stores praktisch ausgeschlossen werden.