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Daher werden wir als FDP-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf des Familienministeriums im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen, vor allem auch im Hinblick auf die Belange der behinderten Kinder im Erwachsenenalter und deren Familien. Dort werden wir keiner zusätzlichen Belastung zustimmen.

Das ist in der Tat eine wichtige Schnittstelle, auf die uns zuständigen Verbände aufmerksam gemacht haben.

Das Thema Kindergeld ist beim Bund richtig aufgehoben.

Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 27. September 2023 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung („Bundeskindergrundsicherungsgesetz“) beschlossen.

Wir als FDP-Bundestagsfraktion werden den Gesetzentwurf des Familienministeriums im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen, vor allem auch im Hinblick auf die Belange der behinderten Kinder im Erwachsenenalter und deren Familien