Ich halte es für richtig, dass die Prüfung der Einsprüche mit der notwendigen Sorgfalt und Gründlichkeit erfolgt. Auch wenn wir uns noch etwas gedulden müssen, zeigt das, wie verlässlich und stark unsere demokratischen Verfahren sind.
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Der Eindruck einer "Hinhaltetaktik" oder gar "Entscheidungsschwäche" des Parlaments verkennt die Realität parlamentarischer Verfahren. Im Gegenteil: Gerade die klar geregelten, formalisierten Abläufe – wie die Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss – sind Ausdruck gelebter rechtsstaatlicher Demokratie.
Für eine Neuauszählung sehe ich erstmal keine Notwendigkeit. Gern könne wir das in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Wenn es begründete Zweifel an einem Wahlergebnis gibt, dann sollten diese ausgeräumt werden.
Es gibt sehr klare Regelungen dazu, wann eine Neuauszählung in der Bundestagswahl stattzufinden hat

Die Wahlprüfung erfolgt nach GG Art. 41 durch den Bundestag. Ich stimme der Beschlussempfehlung zu; es gibt keine Grundlage für eine Neuauszählung.