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Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.
Für Ihr Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre bzw. Ihren zuständige/n SPD-Landtagsabgeordnete/n.
So werden grundsätzlich anhand des Tarifabschlusses die Pensionen erhöht, wie auch die Rentenerhöhungen sich grundsätzlich an der gesamten Lohnentwicklung der Arbeitnehmer orientieren.
Der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, haben mit dieser Einigung nichts zu tun. Wie gesagt: Es gilt die Tarifautonomie.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.