
Antwort ausstehend von Simon Neubauer FDP

Dieses Thema beschäftigt mich schon sehr lange und ich führe dazu viele Gespräche auf Bundes- und Landeseben.
Wir brauchen Reformen der deutschen und europäischen Schuldenregeln, um Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen.
Wir im Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeiten gerade daran, eine Lösung zu finden, die von allen Beteiligten akzeptiert wird.
Sollte eine dieser Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie mithilfe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Nachnamen ihrem Geschlecht anpassen (§1617f Abs. 1, 3 BGB). Falls nicht, ist eine geschlechtsspezifische Anpassung Ihres Nachnamens leider nicht möglich.