
Menschen in Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Menschen in Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Familienstartzeit ist ein wichtiger Baustein, um direkt nach der Geburt eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu ermöglichen.
Daher sehen wir eine Abschaffung weiterhin als geboten an, ohne eine mögliche Abschaffung durch andere Maßnahmen im Gegenzug zu verschärfen.
Wir müssen mehr Mittel in die Forschung und Betreuung von Long COVID investieren.
Danke für Ihre Frage. Die AfD hat sich in einigen Ländern diesbezüglich bereits klar positioniert: https://afdfraktion-lsa.de/bildungspflicht-statt-schulzwang-heimunterricht-moeglich-machen-2/