
Inwieweit die finanziellen Mittel aus der Corona-Rücklage des Bundes genutzt werden können, wird man an Hand der Begründung des neuerlichen Urteils gut prüfen müssen.
Inwieweit die finanziellen Mittel aus der Corona-Rücklage des Bundes genutzt werden können, wird man an Hand der Begründung des neuerlichen Urteils gut prüfen müssen.
Ich verweise Sie gerne auf meine aktuellste Antwort vom 20. Dezember 2023. Diese finden Sie unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/linda-heitmann/fragen-antworten/wird-aktuell-an-den-versorgungstrukturen-fuer-long-covid-post-vac-und-mecfs-betroffenen-in-hamburg-gearbeitet
Eine Finanzierung aus den für die Folgen der Corona-Pandemie vorgesehenen Mitteln ist nicht mehr möglich. Zweifelsohne muss die Bundesregierung aber handeln.
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Bundeshaushalt 2023 festgestellt, dass eine Umwidmung dieser Gelder gegen die Regeln der geltenden Schuldenbremse verstößt.
Im Bundeshaushalt 2024 stehen zusätzliche 52 Millionen Euro für Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid bereit.