Antwort 04.11.2021 von Johannes Huber parteilos
Verstöße gegen den Amtseid sind nicht juristisch verfolgbar, weil eine entsprechende Sanktion gesetzlich bzw. verfassungsrechtlich nicht geregelt ist.
Verstöße gegen den Amtseid sind nicht juristisch verfolgbar, weil eine entsprechende Sanktion gesetzlich bzw. verfassungsrechtlich nicht geregelt ist.
Eine allgemeine Haftungspflicht für Politikerinnen und Politiker wird deshalb ausgeschlossen, weil sie dann so gut wie nichts mehr entschieden. Die permanente Angst, persönlich dafür haften zu müssen, führte zu einer gewaltigen Anstauung bei Entscheidungen.
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das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, denn die Reaktion auf konstruierte Vorwürfe im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung ist keine Bürgerkommunikation