
Antwort ausstehend von Angelika Klingel SPD


(...) Die SGB V Gesetzgebung dürfte, vorbehaltlich einer genaueren Prüfung, in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Der Landtag Baden-Württemberg dürfte hier nicht zuständig sein, womit sich der Einfluß auf das Thema reduziert. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Knauf,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehme.