Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE und ihre Quellpartei PDS kritisieren seit mehr als einem Vierteljahrhundert, dass die Menschenrechte von Trans- und Inter-Menschen missachtet werden.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird mit dem Ziel geschrieben, Diskriminierung gegenüber trans*Personen abzubauen.
Dabei soll das Selbstbestimmungsgesetz nichts am privaten Hausrecht und am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig. Und was heute verboten ist, bleibt verboten.
Die federführenden Ministerien für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und der Justiz arbeiten auf der Grundlage des im Sommer vorgestellten Eckpunktepapiers mit Hochdruck am Referentenentwurf.
solche Experimente, die quasi die Axt an unsere gesellschaftliche Ordnung anlegen, sehen wir in höchstem Maße kritisch.
Gutachten etc. müssen auch weiterhin erforderlich sein, um Missbrauch auszuschließen und die Ernsthaftigkeit des Anliegens sicherzustellen. Über die Methodik der Gutachten kann man aber reden und diese gewiss auch menschenwürdiger gestalten als bislang.