Antwort 07.11.2025 von Svenja Schulze SPD
Sobald diese Vorprüfung abgeschlossen ist, entscheidet der Wahlprüfungsausschuss, ob und in welchem Umfang es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
Sobald diese Vorprüfung abgeschlossen ist, entscheidet der Wahlprüfungsausschuss, ob und in welchem Umfang es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
Der Wahlprüfungsausschuss behandelt den Neuauszählungs-Einspruch vorrangig.
Ich gehe davon aus, dass der verantwortliche Wahlprüfungsausschuss sorgfältig und unabhängig den Wahlverlauf prüft - entsprechend der Grundordnung unseres demokratischen Rechtsstaats - und der Abschluss der Wahlprüfung zeitnah erfolgt