Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Thorsten Frei
Antwort 30.09.2022 von Thorsten Frei CDU

entscheidend, um in den Genuss der Energiepreispauschale zu kommen, ist, dass Sie in Deutschland Steuern zahlen und somit unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.

Antwort 30.09.2022 von Josip Juratovic SPD

Sie bekommen die Energiepreispauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 14.10.2022 von Marco Buschmann FDP

Welche weiteren Entlastungen konkret für Sie infrage kommen ist individuell verschieden und hängt stark von Ihrer Situation ab

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 05.12.2022 von Bärbel Bas SPD

Eine Besteuerung erfolgt allerdings nur dann, wenn Rentnerinnen und Rentner mit der Pauschale und ihren anderen steuerpflichtigen Einkünften über den Grundfreibetrag kommen und somit zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 29.09.2022 von Dirk Wiese SPD

Da der Entwurf aber in der kommenden Woche im Kabinett beraten werden soll und das dritte Entlastungspaket eine hohe Priorität einnimmt, soll das gesamte parlamentarische Verfahren voraussichtlich bereits zum Ende Oktober abgeschlossen sein.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 29.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Aufgrund Ihrer Arbeit in Österreich und Ihrer Einkommenssteuerzahlungen dort, dürften Sie keinen Anspruch auf diese an das Steuersystem gebundene Entlastungsmaßnahme haben.