Antwort 20.09.2021 von Katja Rathje-Hoffmann CDU
Das Nationalparkgesetz „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ hat unverändert Bestand.
Das Nationalparkgesetz „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ hat unverändert Bestand.
Die Entlastungen, die einem Eingriff in die Umwelt gegenüberstehen, stehen für mich in keinem Verhältnis zueinander, sodass ich den Moselaufstieg ablehne.
ich lehne die vorgeschlagene Bebauung der Halde Ewald ab. Neben denen von Ihnen aufgeführten Gründen, sehe ich weiter das Problem, dass die geschaffenen Arbeitsplätze im Mindestlohnsektor liegen werden
Der "ökologische Fußabdruck" ist ein Versuch, die Auswirkungen eines Vorgangs auf die Umwelt zu beschreiben.