
Allerdings ist auch klar, dass die Energiepreispauschale erst in der Steuererklärung für das abgeschlossene Jahr 2022 geltend gemacht werden kann, also im kommenden Jahr.
Allerdings ist auch klar, dass die Energiepreispauschale erst in der Steuererklärung für das abgeschlossene Jahr 2022 geltend gemacht werden kann, also im kommenden Jahr.
Mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung sollen endlich auch Rentnerinnen und Rentner eine finanzielle Entlastung für die steigenden Energiekosten erhalten.
Als SPD-Fraktion ist es uns gelungen, noch im Parlamentarischen Verfahren eine Verständigung zu erlangen, dass ein Härtefallfonds für nichtleitungsgebundene Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro eingerichtet wird
Im Gegensatz zu den anderen Maßnahmen richtet sich dieses bewusst an Arbeitnehmer. Vorruheständler fallen nicht mehr hierunter, da ihr Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst wurde.