Allerdings ist auch klar, dass die Energiepreispauschale erst in der Steuererklärung für das abgeschlossene Jahr 2022 geltend gemacht werden kann, also im kommenden Jahr.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.10.2022 von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU
Antwort 06.10.2022 von Klaus Holetschek CSU
Mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung sollen endlich auch Rentnerinnen und Rentner eine finanzielle Entlastung für die steigenden Energiekosten erhalten.
Antwort 14.06.2023 von Nina Scheer SPD
Als SPD-Fraktion ist es uns gelungen, noch im Parlamentarischen Verfahren eine Verständigung zu erlangen, dass ein Härtefallfonds für nichtleitungsgebundene Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro eingerichtet wird
Antwort 14.10.2022 von Marco Buschmann FDP
Im Gegensatz zu den anderen Maßnahmen richtet sich dieses bewusst an Arbeitnehmer. Vorruheständler fallen nicht mehr hierunter, da ihr Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst wurde.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP