
  Antwort ausstehend von Michael von der Schulenburg   BSW

Gerade habe ich an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages die Frage gerichtet, ob insbesondere der Generalbundesanwalt verpflichtet ist, den Haftbefehl zu vollziehen, auch wenn der Bundesjustizminister ihn anweist, es nicht zu tun. Auf der einen Seite können der Staatsanwaltschaft (nicht dem Gericht) Weisungen durch Justizbehörden erteilt werden. Auf der anderen Seite sind die Staatsanwälte aber verpflichtet, gerichtliche Beschlüsse umzusetzen. Auf die Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes bin ich gespannt.
Den Haftbefehl durchsetzen muss die Exekutive, da können wir als Parlamentarier:innen keinen Einfluss nehmen.
Ich bin für eine Ein-Staaten-Lösung, in der Israelis und Palästinenser*innen gleichberechtigt zusammenleben.