
Wenn eine Verfestigung des Aufenthalts zum Zweck der Erwerbstätigkeit eintritt, dann können ggf. auch die Azubi-Jahre bei der Einbürgerung angerechnet werden.
Wenn eine Verfestigung des Aufenthalts zum Zweck der Erwerbstätigkeit eintritt, dann können ggf. auch die Azubi-Jahre bei der Einbürgerung angerechnet werden.
Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein, ob für Menschen, die mit einem ausländischen Pass in Deutschland aufgewachsen sind, für eingebürgerte Deutsche, die vielleicht erst als Erwachsene nach Deutschland gekommen sind oder für Deutsche, die im Ausland eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.
Ja, das wird möglich sein.
Grundsätzlich ist es möglich, dass auch Minderjährige, denen aktuell nur vorübergehend die Mehrfachstaatsangehörigkeit erlaubt ist, in Zukunft dauerhaft von der Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren.
Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.