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Nach meiner Information besagt § 146 GVG folgendes: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Er besagt also nicht explizit den von Ihnen genannten Sachverhalt.
Die Möglichkeit für den Justizminister, in ein Ermittlungsverfahren einzugreifen, ist jedoch durch das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip begrenzt.
Als Abgeordneter der Piratenpartei Deutschland im EU-Parlament verteidige ich unsere Grundrechte im Zeitalter der digitalen Revolution mit Leidenschaft, namentlich im Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments.
Bei einer Unterschlagung von Beweismitteln wäre die Staatsanwaltschaft zuständig, sofern es sich um den Verdacht einer Straftat handelt. Es gibt auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung.