Schon im bestehenden Urheberrecht sind rechtsmissbräuchliche Abmahnungen nach §242 BGB rechtswidrig. Beispiele wie das von Ihnen angeführte werden die Fachpolitiker*innen weiterhin beobachten und evaluieren, ob weitergehender Handlungsbedarf besteht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
 Antwort 24.04.2023 von Katrin Göring-Eckardt   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
 Antwort 14.04.2023 von Delara Burkhardt   SPD
Kann ihnen aber meine SPD-Kollegin Anna Kassautzki als kompetente Ansprechpartnerin empfehlen.
 Antwort 07.03.2023 von Gregor Gysi   Die Linke
Bisher deuten sich keine Vorhaben der Bundesregierung an, am Urheberrechtsgesetz in der von Ihnen gewünschten Richtung etwas zu ändern
 Antwort 26.04.2023 von Rolf Mützenich   SPD
Die Nutzung von sozialen Netzwerken oder digitalen (Klein-)Anzeigenportalen nehmen stetig zu und gehören längst zum Alltag der meisten Menschen. Dies muss auch im Urheberrecht berücksichtigt werden.
 Antwort 27.02.2023 von Stephan Brandner   AfD
Das Urteil des LG Köln geht aus meiner Sicht nicht nur zu weit sondern auch völlig fehl. Insofern ist die Einschätzung des von Ihnen genannten Artikels zu teilen. Inwieweit hiergegen parlamentarisch vorgegangen werden kann, werden wir prüfen.
  Antwort ausstehend von Christian Lindner   FDP